Prüfung 2016

Nachdem die erste schwere Hürde der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2016 gemeistert wurde, fand ein erster Erfahrungsaustausch mit unseren diesjährigen Prüfungskandidaten statt.

Das nachstehende Gedächtnisprotokoll eines Prüfungskandidaten vermittelt einen Eindruck über die abgeprüften Themengebiete.

Tag 1

AO

Im Jahr 2011 ist der Einkommensteuerbescheid 2010 mit Schätzung für die Beteiligung an einer OHG oder KG erlassen worden. Der Bescheid stand unter Vorbehalt der Nachprüfung.

Im Jahr 2012 wurde der Gewinnfeststellungsbescheid raus geschickt und der ESt-Bescheid geändert. Im Gewinnfeststellungsbescheid war allerdings ein Zahlendreher enthalten den keiner bemerkt hatte. Das Finanzamt änderte mit Begründung §164(2) AO.

Im Dezember 2015 wurde mit einer Betriebsprüfung begonnen für die Jahre 2010-2013.
In dem berichtigten Bescheid war kein Vorbehalt der Nachprüfung mehr enthalten, jedoch war er auch nicht aufgehoben.

Bei dieser Betriebsprüfung: Bescheide im Jahr 2016 raus geschickt; wurde der Gewinn um ein paar Tausend Euro erhöht, der Fehler im Grundlagenbescheid jedoch nicht entdeckt.

Der Steuerpflichtige hat Einspruch eingelegt, der sich als nicht begründet heraus gestellt hat.

Der Finanzbeamte ist der Meinung er kann den Fehler des Grundlagenbescheides jetzt im Einspruchsverfahren noch berichtigen.

USt

Unternehmer A (Elektronikhändler) musste beurteilt werden

Ein Gebäude wird von Unternehmer zu 1/3 privat und zu 2/3 unternehmerisch genutzt. Das Gebäude wurde gemietet und dann im Laufe des Jahres 2015 gekauft. An der Nutzung hat sich nichts geändert.

Das Nachbargrundstück wurde von einer Privatperson gekauft die das Grundstück geerbt hatte. Auf diesem Grundstück wurden Parkplätze von einem österreichischen Bauunternehmer erstellt.

Kleidung für die Arbeitnehmer hat A in Österreich bestellt für 50 EUR pro Stück mit Firmenlogo. Diese Kleidung wurde an die Mitarbeiter weiter gegeben. Die Mitarbeiter mussten einen Unkostenbeitrag von 5 EUR bezahlen.

Warenlieferung von UN B in Deutschland an UN A (unser Unternehmer) in Deutschland und als letzter Abnehmer war eine Privatperson aus Österreich die die Ware jedoch in Deutschland beim UN B abgeholt hat. Die Liefer-und Erwerbsschwellen waren lt. Sachverhalt überschritten.

Bareinnahmen in Höhe von 30.000 EUR wurden auf dem Weg zur Bank gestohlen. Jedoch konnte der Dieb gefasst werden und UN A hat 19.000 EUR wieder erhalten.

50 Fußbälle wurden für eine Werbeaktion gekauft. Jeder Kunde hat bei einem Kauf eines Fernsehers einen Ball geschenkt bekommen. Ein Ball wurde an die Enkelin weiter gegeben.


Ein Kunde hat Ratenzahlung mit A vereinbart, Fernseher 5.000 EUR inkl. Zinsen 5.200 EUR.

Das Einzelunternehmen des Elektronikhändlers wurde in eine GmbH eingebracht. Das Grundstück wurde zurück behalten und an die GmbH vermietet mit USt-Ausweis. Ein Gesellschaftergehalt in Höhe von 5.000 EUR mtl. wurde bezahlt.

ErbSt

Aufgabe: Ermitteln Sie die Grunderwerbsteuer sowie die ErbSt/Schenkungssteuer für alle Beteiligten

Grunderwerbsteuer:

  • Verkauf eines Grundstücks zwischen Ehegatten
  • Schenkung 50% des Grundstücks von Vater an Sohn
  • Gründung einer GbR (Vater und Sohn) die vermietet
  • Umwandlung in OHG
  • Vater stirbt
  • Einbringung der OHG in eine GmbH die nur Grundbesitz hält und dem Sohn und der Schwester gehört

Erbschaftsteuer:

  • Tod in 2015
  • Familie lebt seit 3 oder 4 Jahren auf Gran Canaria, in Deutschland besteht noch eine Wohnung die ab und zu benutzt wird. Alle sind deutsche Staatsangehörige
  • Der Sohn hat ein Vermächtnis erhalten (Briefmarkensammlung), die uneheliche Tochter nicht; beide haben Pflichtteil nicht geltend gemacht
  • Es gab eine Wohnung auf Gran Canaria die von Ehefrau bewohnt wird; Wert 179.000 EUR war gegeben
  • Bewertung Uhrenwerkstatt:
    Ersatzteile im Wert von 1 Mio. EUR vorhanden, Substanzwert 1,5 Mio. EUR
    Teilwert-AfA wurde gebucht für eine Maschine
    AfA Firmenwert wurde gebucht, jedoch kein entgeltlich erworbener vorhanden

Nicht betriebsnotwendiges Vermögen (Patent) war vorher im Privatvermögen, gegen Rente. Die Rente wurde lt. Aufgabenstellung im Betriebsvermögen korrekt gebucht. Das Patent wurde Mitte 2013 angeschafft, Nutzungsdauer 10 Jahre, ab 01.01.14 als Betriebsvermögen behandelt. Rente wurde bis Mitte 2014 nicht bezahlt, da strittig war ob Patent überhaupt geschützt ist.

Borduhr (Sammlerstück, kein Wertverlust, auf Flohmarkt gekauft), AfA wurde gebucht, Vitrine zur Aufbewahrung 400 EUR wurde sofort als Aufwand behandelt

Uhrensammlung, gemeiner Wert z. B. 50.000 EUR seit 2007 nicht mehr erweitert, keine AfA gebucht.

Tag 2

ESt

Aufgabe: Ermitteln Sie die Abzugsbeträge der GmbH. Geben Sie auch den Zeitraum der Anmeldung durch die GmbH an.

  • Job-Ticket
    AG hat dies verbilligt von Bahnunternehmen erhalten, 50 EUR statt 60 EUR, Weitergabe an Arbeitnehmer, 30 Arbeitnehmer hatten je Monat 20 Arbeitstage und 5 km zur Arbeit

  • Betriebsveranstaltungen
    75 Arbeitnehmer haben teilgenommen; 30 inkl. Begleitung 40 ohne Begleitung
    Kosten Weihnachtsstollen je Arbeitnehmer 25 EUR
    Kosten kolumbianische Band die gleich am nächsten Tag wieder abgereist ist 2.000 EUR
    Kosten für Strom etc. (Veranstaltung in eigenen Räumen) 1.000 EUR
    Kosten für Catering 3.000 EUR jeweils zzgl. USt
    Die drei besten Arbeitnehmer erhielten je einen Gutschein i. H. von 1.000 EUR

  • Inventur
    Drei Inventurhilfen wurden angestellt, Schüler, nicht geringfügig beschäftigt.
    Catering pro Arbeitnehmer 35 EUR am Abend der Inventur damit Arbeitnehmer das Gelände nicht verlassen

  • Geburtstagsgeschenk
    pro Arbeitnehmer 50 EUR

  • Weihnachtsgeschenk
    pro Arbeitnehmer 40 EUR

  • Einladung durch Arbeitgeber
    Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt, 9 Arbeitnehmer haben teilgenommen, Kosten 55 EUR zzgl. USt

  • Bauabzugssteuer
    ca. 5 kleine Sachverhalte

  • Kapitalertragsteuer
    Gewinnausschüttung an Gesellschafter, Zahlung an stille Gesellschafterin, Darlehen Gesellschafter an Gesellschaft

  • VIP-Tickets
    ca. 1.000 EUR pro Ticket inkl. Anteil Bewirtung Fußballspiel an:
    Arbeitnehmer, der beim Spiel Shirt mit Firmenlogo trägt, für die Gäste verantwortlich ist und als Gegenleistung das Ticket bekommt
    Übergabe an Lieferanten (GmbH)
    Übergabe an Kunden (Einzelunternehmer)

  • Zahlung 10.000 EUR aufgrund Bonusprogramm für Kunden

  • Gruppenunfallversicherung
    3.000 EUR für alle AN 40% für betriebliche Unfälle, 20% für Unfälle während Auswärtstätigkeit, 40% privater Bereich

KSt

1. Aufgabe: Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen und den Bestand des steuerlichen Einlagekontos der Jahre 2005-2007 (entsprechen dem Rechtstand 2015)

Gezeichnetes Kapital 50.000 EUR, Gründung im Jahr 2003

Es war keine Bilanz angegeben. Lediglich eine Entwicklung des Kapitalkontos der Jahre 03-07 aus der der Gewinn/Verlust abgelesen werden konnte.

  • Pensionsrückstellung
    wurde direkt im Jahr nach der Gründung im Jahr 2004 gebildet, Steuerbescheide 2003-2004 weder bei Gesellschaft noch Gesellschafter noch änderbar.
    Die Höhe der Rückstellung war angegeben, die jeweils als Aufwand behandelt wurde.

  • Verbilligter Verkauf
    eines Grundstücks vom Gesellschafter an die Gesellschaft im Jahr 2005 oder 2006

  • Verkauf einer Beteiligung
    im Jahr 06 für 100.000 EUR. Im Jahr 2007 wurde nachträglich eine Kaufpreisminderung vereinbart und wieder auf dem Bankkonto gut geschrieben und als Aufwand behandelt

  • Gesellschafter stirbt
    im Jahr 2007, Tochter wird Gesellschafter-Geschäftsführerin. Die bestehende Pensionsrückstellung im Jahr 07 in Höhe von 80.000 EUR wird als Ertrag ausgebucht.

  • Nutzung Kfz
    Die Tochter nutzt ab Februar 2007 den geschäftlichen PKW (Kosten 400 EUR); ein fremder Dritter hätte 500 EUR bezahlt. Sie ist als Geschäftsführerin angestellt, im Arbeitsvertrag ist keine Kfz-Nutzung vereinbart. Bruttolistenpreis 70.000 EUR

2. Aufgabe: Ermitteln Sie den Verlustvortrag GewSt und KSt zum 31.12.2015

An der F-GmbH sind P zu 40% und G zu 60% beteiligt. P verkauft seinen Anteil an W für 220.000 EUR. Die F-GmbH ist zu 40% an der R-OHG beteiligt. An der R-OHG ist außerdem die B-GmbH zu 60% beteiligt. Die B-GmbH verkauft den Anteil an der R-OHG an S für 590.000 EUR.

Es waren Verlustvorträge zur KSt von und GewSt gegeben.

Tag 3

1. Teil: Aufgabe: Einzelunternehmer: Erstellen Sie die steuerrechtlichen Anpassungsbuchungen aufgrund handels-und steuerrechtlicher Grundlage.

Betriebsprüfung 2012-2014:

Ein Gebäude, 1 Mio. EUR. HK, im Jahr 1990 wurde degressiv abgeschrieben. Im Jahr 2014 wurden nachträgliche HK als Erhaltungsaufwand behandelt 100.000 EUR. Im Jahr 2015 wurde das Gebäude weiterhin betrieblich behandelt (Wert von BP war nicht gegeben, musste berechnet werden). Nutzung in 2015 weiterhin betrieblich, noch keine AfA verbucht.

Im Jahr 2008 wurde ein 20-jähriger Mietvertrag geschlossen mit der Auflage die Betriebsvorrichtungen zu entfernen. Kosten zum 31.12.14 86.000 EUR wurden im Jahr 2014 als Rückstellung gebucht, Wert bei Abriss inkl. Kostensteigerung 95.000 EUR. Handelsrechtlich 3.000 EUR höherer Wert (korrekter Wert musste ermittelt werden).

Im Jahr 2015 wurde der Mietvertrag um weitere 10 Jahre verlängert, eine Klausel zur Änderung enthielt er nicht. Die Betriebsvorrichtung muss weiterhin bei Ende der Mietzeit entfernt werden.

Die Gewerbesteuer 30.000 EUR wurde bei Zahlung als Aufwand behandelt.

Bei den Aktien im Betriebsvermögen musste zum 31.12.14 berechnet werden, ob eine dauernde Wertminderung vorlag. (Lt. Prüfung der Zahlen war die 5% Bagatellgrenze überschritten und niedrigerer Wert angesetzt).

Verkauf der Aktien im Jahr 2015, einmal 40% mit Gewinn im Juni, einmal 40% mit Verlust im November. Die Buchungen waren jeweils: Bank an Wertpapiere.

Zum 31.12.2015 war wieder der Wert der restlichen 20% gegeben mit 16.500 EUR, es musste nochmals die dauernde Wertminderung geprüft werden.


2. Teil: Aufgabe: An einer bestehenden OHG mit Anteilen von jeweils 50 % von A und B soll ein weiterer Gesellschafter mit 1/3 beteiligt werden.

Erstellt werden sollten sämtliche Sonderbilanzen, Ergänzungsbilanzen und Gesamthandsbilanzen zum 01.01.2015 und 31.12.2015.

A möchte soweit möglich keine stillen Reserven aufdecken, B möchte stille Reserven aufdecken.

In der Gesamthand sollen die Buchwerte erfasst werden. Die Kapitalkonten sollen die Beteiligungsverhältnisse darstellen.

Berechnet werden musste, wie viel C insgesamt einbringen muss, um die gleiche Beteiligungsquote von 1/3 zu erhalten.

Die Bilanz zum 31.12.2014 der OHG war gegeben.

Die stillen Reserven der Wirtschaftsgüter waren gegeben.
z.B. Grund und Boden 100.000 EUR
GWG 50.000 EUR
Technische Anlagen 50.000 EUR

Lt. SV Kein Firmenwert vorhanden.

C leistet die Einlage in Geldleistung und nimmt hierfür ein Darlehen mit 500.000 EUR auf. Der Rest stammt aus privaten Mitteln. Das Darlehen ist halbjährlich zu tilgen mit 10 Raten je 60.000 EUR.

Für die Fortentwicklung der Buchwerte für das Jahr 2015 waren die Restnutzungsdauern des Anlagevermögens gegeben, für ca. 5 Wirtschaftsgüter.


3. Teil: M-GmbH. Ermittelt werden sollte der handels- und steuerrechtliche Jahresüberschuss 2015 mithilfe der G. u. V. Posten. Zudem waren die Korrekturbuchungssätze anzugeben. Auch die erforderlichen Steuerrückstellungen waren zu buchen.

Die latenten Steuern waren zu berechnen (unsaldierter Ausweis).

Die M-GmbH hat Büromöbel hergestellt, bis zum Abschlussstichtag HK in Höhe von 70.000 EUR, bis zur Fertigstellung im April 2016 entstanden noch folgende Kosten:

Materialgemeinkosten 10.000
Verwaltungskosten 10.000
Vertriebskosten 1.000
Kalkulatorische Zinsen 1.000
Unternehmergewinn 20.000 EUR

Der bisherige Auftraggeber hätte 130.000 EUR bezahlt, dieser ist abgesprungen und die M-GmbH muss die Möbel für 90.000 EUR hergeben. Buchungen waren noch nicht erfolgt.

Der Gesellschafter, 80% beteiligt und Geschäftsführer hat auf Nachfrage des Steuerberaters seine Kasse so manipuliert, dass 166.600 EUR zu wenig Umsatz erfasst wurden. Dieser Betrag wurde privat vereinnahmt. Eine Rückzahlung ist nicht vorgesehen. (im SV war gegeben dass der Gesellschafter die KapESt bezahlen muss falls eine anfällt).

Um einen Kaufvertrag über Möbel an die B-GmbH im Jahr 2015 abschließen zu können musste die M-GmbH eine selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe von 100.000 EUR bei der Volksbank abschließen. Der Umsatz wurde korrekt verbucht.

Noch vor Abschlusserstellung im Januar 2016 wird das Insolvenzverfahren für die B-GmbH eröffnet und die Quote wird bei 10% liegen.

Im Jahr 2015 hat eine Umsatzsteuersonderprüfung stattgefunden. Das Finanzamt hat den Monat August 2015 korrigiert und es wurden 30.000 EUR bezahlt. Einzige Buchung:
Umsatzsteuer an Bank
30.000                30.000

Folgendes wurde in der Prüfung beanstandet:

  • Steuerfreie Umsätze von 29.560 EUR wurden als steuerpflichtig behandelt
  • USt-Korrektur §15a UStG in Höhe von 2.000 EUR für umsatzsteuerschädliche Gebäudenutzung
  • VSt aus Herstellungskosten für ein neues Gebäude im Jahr 2015 mussten zurück bezahlt werden da die Vermietung an Ärzte geplant war. (war versehentlich als VSt erfasst)