Prüfung 2023
Nachdem die erste schwere Hürde der schriftlichen Steuerberaterprüfung 2023 gemeistert wurde, fand ein erster Erfahrungsaustausch mit unseren diesjährigen Prüfungskandidaten statt. Hierzu haben wir zwei Prüfungskandidaten zu den Themen der schriftlichen Prüfung befragt.
Das nachstehende Gedächtnisprotokoll vermittelt einen Eindruck über die abgeprüften Themengebiete der Steuerberaterprüfung. Wir haben keine inhaltlichen Änderungen und Kommentierungen an den Gedächtnisprotokollen vorgenommen!
1. Prüfungskandidat
Tag 1 - Verfahrensrecht und andere Rechtsgebiete
Abgabenordnung
Ehegatten GF und AF.
GF ist selbständig tätig und erzielt Einkünfte aus Gewerbebetrieb. GF gibt Einkommensteuererklärung jedes Jahr verspätet ab, mit der Begründung, dass dies aufgrund der Arbeitsüberlastung nicht anders möglich ist bei ihm.
Am 1.10.2022 Erinnerung FA zur Abgabe der StE
Am 15.11.2022 erneute Erinnerung und Frist der Abgabe bis zum 18.12.2022 sonst …
GF reicht für sich und seine Frau die Erklärung (Zusammenveranlagung) am 05.04.2023? ein.
Mit Bescheid vom 18.04.2023 wird wie folgt festgesetzt (in der Aufgabe wurde ein Bescheid abgedruckt):
Der Bescheid enthielt in der Anschrift die Ehepartner.
Von der festgesetzten Steuer wurden Vorauszahlungen abgezogen.
- Einkünfte Gewerbebetrieb 180.000,00 €
-
Steuer 32.000 € Verspätungszuschlag 278,00 € Vorauszahlungen -29.000 € Fällig am x.x.2023 3.000 €
(Ich weiß nicht mehr genau die Höhe des Verspätungszuschlags und der Steuer aber der Verspätungszuschlag war von der Höhe her angemessen).
Einspruch AF am 24.06.2023:
Der Einspruch richtet sich gegen den gegen sie festgesetzten Verspätungszuschlag. Ihre Begründung, sie habe gar keine Einkünfte, sondern nur ihr Mann.
Falls die Frist zur Einreichung des Einspruchs verstrichen sei, war sie gehindert Einspruch einzureichen, da sie im Urlaub vom 26.4.2023 bis 25.05.23 waren. Als sie am 26.04.2023 den Briefkasten geleert hatte, war dort noch kein Brief vom FA vorgelegen.
Bei der Leerung am 25.05.2023 war der Brief mit dem Bescheid an oberster Stelle gelegen, was darauf hindeutet, dass der Bescheid nach den ganzen Prospekten erst in den Briefkasten geworfen wurde.
Sie habe einen Artikel gelesen in dem Stand, dass bei einem späteren Zugang die Einspruchsfrist erst beginnt.
Dann wurde ein Antrag von GF eingereicht, da seine Frau aus einer Erbengemeinschaft von der Sie erst Mitte 2023 erfahren haben. Er stellte den Antrag, dass der Verlust aus den Einkünften in der StE berücksichtigt wird. (Keine GuE sondern Anerkennung der Anteiligen Miete + Ausgaben in der StE)
Schreiben FA an GF:
Antrag wird abgelehnt, da es sich nach § 173 (1) Nr. 2 AO um grobes Verschulden handelt. Der Bescheid kann insoweit nicht geändert werden.
Schreiben nur an AF:
Ihr Einspruch wird abgelehnt, da er sich außerhalb der Einspruchsfrist befindet. Eine Wiedereinsetzung nach § 110 AO kann nicht gewährt werden.
Aufgabe:
- ??Nicht bekannt (10 Punkte)
- 2a) Wie kann gegen den Verspätungszuschlag noch vorgegangen werden? (3 Punkte)
- 2b) Ist der Verspätungszuschlag gerechtfertigt und von der Höhe her angemessen? (11 Punkte)
- Kann der Verlust aus der Vermietung in der StE noch berücksichtigt werden? (11 Punkte)
Umsatzsteuer 35 Punkte:
Unternehmer A (Regelunternehmer)
Landwirt JB (jedes Jahr Umsätze zwischen 400.000-500.000 €.) Hat den Betrieb im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge 2020 von seinem Vater FB übernommen.
Beurteilen Sie die Sachverhalte umsatzsteuerlich für die Personen A, X und JB für 2023. In Sachverhalt 4 gehen Sie bitte auf die Jahre 2021-2023 ein
SV I)
Unternehmer A vertreibt Maschinen. Irgendwann kommt Unternehmer X aus Österreich auf ihn zu und bietet ihm an, seine Maschinen in Deutschland zu vertreiben.
A will aber das Risiko nicht eingehen und einigt sich mit X darauf die Maschinen auf eigenen Namen aber fremde Rechnung zu verkaufen. X stimmt dem zu.
Im Juli liefert X 2 Maschinen die er für je 95.200 € verkaufen soll. A erhält 10 % des Verkaufserlöse als Provision. Er darf maximal 20 % Rabatt auf den Verkaufspreis geben.
Da JB eine neue Maschine benötigt, kauft er im August 2023 eine Maschine. Er kann das Angebot nicht abschlagen, da er nur 64.000 € netto zahlen muss. Weiter vereinbaren sie, dass JB eine Anzahlung von 10.000 € leisten muss. Für den Restbetrag erhält er von A ein zinsloses Darlehen mit Tilgungsplan.
JB verkauft an einen benachbarten Landwirt seine alte Maschine für 10.000,00 €.
Da sich bis im Dezember kein Käufer für die zweite Maschine findet, liefert A die Maschine zurück an X nach Österreich. Gleichzeitig stellt er die Abrechnung für die verkaufte Maschine an X.
SV II)
A erhält eine Bestellung von Privatperson Ö aus Österreich für 1.000,00 €. Da A die Ware nicht vorrätig hat, bestellt er diese bei P in Polen für 500,00 €. A beauftragt Spediteur S mit der Lieferung der Waren. Dieser holte die Ware bei P ab und liefert diese direkt an Ö. P berechnet hierfür 200,00 €.
SV III)
JB hat eine alte Scheune. Diese wird aufgrund von einer Flut in 2022 zerstört. Dafür erhält er eine Versicherungserstattung von 300.000,00 € in 2022. Da er sowieso die Scheune nicht mehr benötigt hat, lässt er von einem Bauträger ein Gebäude bauen, welches er als Ferienwohnung im Rahmen „Ferien auf dem Bauernhof“, vermieten will. Es sollen 2 gleichgroße Wohnung entstehen, jeweils 100 qm je Wohnung.
Hierfür erstellt der Bauträger in Oktober 2022 eine Abschlagsrechnung über 100.000 €.
Im November entscheidet sich JB eine Wohnung an seine Tochter zu überlassen, statt sie als Ferienwohnung zu vermieten.
Im Dezember stellt der Bauträger eine weitere Abschlagsrechnung über 100.000 €.
Der Bau ist im März 2023 abgeschlossen. Der Bauträger stellt eine Rechnung von 600.000 € abzüglich der geleisteten Anzahlungen.
Die Ferienwohnung wurde über die Monate April-Dezember für 2.000,00 € vermietet.
SV IV)
FB hat in Juni 2018 eine Lagerhalle erbaut für 200.000,00 € plus 38.000,00 € USt.
Die Halle hat er für seine Landwirtschaft benutzt.
Da JB die Halle nicht vollständig selbst bewirtschaften konnte vermietete er 1/3 der Fläche ab Juli 2020 an einen Unternehmer, wo er seine Maschinen unterstellte.
Im Juni 2023 wird die Scheune aufgrund von einer Flut zerstört? (oder verkauft).
SV V)
JB lagert in ein großes Lager seine Weizenernte ein. 1 Monat später macht er einen Vertrag mit P aus Polen. Dieser kauft 40 Tonnen zu 0,04 € ab. JB beauftragt den Spediteur S, den Weizen zu P zu liefern. S mit Sitz in Polen stellt eine Rechnung von 200 €.
Erbschaftsteuer 30 Punkte:
A ledig und wohnhaft in Deutschland stirbt 1.6.2022. A hat ein Testament in dem Freund F als Alleinerbe bestimmt ist. F ist ein guter Freund von A und lebt in Deutschland.
A hat eine Sohn S der in Italien lebt aus einer früheren Beziehung.
A schenkt am 30.09.2021 die Wohnung Seeweg 11 an F. Hierfür wurde von F keine Steuererklärung abgegeben. F hat Notar Kosten von 6.000 € gezahlt.
Im Testament verpflichtet A den F dazu, an seine jahrelange treue Mitarbeiterin M (14.10.1964) und ihrem Ehemann E (1.02.1960) jeweils eine jährliche lebenslange Rente von 500,00 € zu bezahlen. Falls einer von den beiden berufsunfähig wird, steigt die Rente auf 1.000,00 €.
Im April 2022 hatte E einen Unfall mit dem Sportwagen des A. Durch den Unfall ist er dauerhaft berufsunfähig.
S erhält aufgrund einer Lebensversicherung des A einen Betrag von 600.000,00 €. Er verzichtet daher auf einen Pflichtteilsanspruch.
Sonstiges Vermögen:
Seeweg 7:
Betriebsgrundstück
Bedarfswert 1. Mio.
Seeweg 9:
Hierbei handelt es sich um ein in 2021 gekauftes Grundstück. Dieses befindet sich um Betriebsvermögen. Bedarfswert lt. FA am 01.06.2022 = 500.000,00 €
Betrieb:
A hatte einen italienischen Laden, der Produkte aus Italien vertreibt.
IDW-Gutachten liegt vor mit 750.000 €
(Anmerkung der Aufgabe. Ein Ertragswert würde auf keinen geringeren Wert kommen.
Gewinn: 2019: 680.000,00, 2020: 700.000, 2021: 750.000,00 2022: 890.000,00
Zum 31.12.2021 wurde eine Vermögensaufstellung erstellt: 100.000,00
Darin enthalten sind ein Darlehen gegenüber F über 80.000 €. Dieses hat A genutzt, um einen Sportwagen zu kaufen.
Folgende VG sind im Betrieb 2022:
Das Darlehen wurde im April 2022 an F zurückbezahlt.
Der Sportwagen befindet sich mit einem RBW von 74.000 € am 31.12.2021 im Betrieb. Für 2022 wurde lediglich die AfA von 10.000 € gebucht.
Da das Fahrzeug ausschließlich privat von A genutzt wurde, sind sämtliche Aufwendungen auf privat gebucht. Das Auto ist aufgrund des Unfalls von E mit Totalschaden nicht mehr nutzbar.
Für den Unfall hat die Firma eine Erstattung von der Versicherung über 60.000€ erhalten.
Tag 2 - Ertragsteuer:
Teil I IStR 40 Punkte:
Person A lebt in Deutschland und hat dort auch seinen Wohnsitz.
A betreibt in Deutschland ein Einzelunternehmen zur Vermietung und Wartung von Schneepistenmaschinen.
Neben den Geschäftsräumen in Deutschland gibt es ein Geschäftsraum mit Lager und Werkstatt in der Schweiz. Der Kanton in dem die Betriebsstätte liegt ist nach deutschem Recht ein Staat mit niedriger Besteuerung.
A erzielt laut Buchhaltung in der deutschen Betriebsstätte einen Gewinn von 150.000€.
In der Schweiz von 50.000 €.
Davon 10.000€ aus der Vermietung von Pistenmaschinen und 40.000€ aus der Wartung und Reparatur von solchen Maschinen.
Da er eine Maschine nicht mehr in Deutschland benötigt, bringt er diese in die Schweiz. Die Abschreibung in der deutschen Betriebsstätte beträgt 10.000€. Der gemeine Wert der Maschine beträgt 80.000,00 €. Der RBW liegt 31.12.2021 50.000 €. Die Restnutzungsdauer beträgt 5 Jahre.
Im Laufe des Jahres muss zur Bergung einer vermieteten Pistenmaschine ein Abschleppfahrzeug aus der deutschen Betriebsstätte in die Schweiz gebracht werden. A beabsichtigt diese nach der Nutzung wieder nach Deutschland zu bringen. Ein fremder Dritter hätte für die Miete des Abschleppfahrzeugs 3.000 € verlangt.
Beteiligung F-GmbH:
A ist an der F-GmbH zu 50% Beteiligt. Im Jahr 2023 erhielt A eine Dividende von 100.000 €. Hierauf wurden von der F-GmbH Kapitalertragsteuer i.H.v 35 % einbehalten.
X-GmbH:
A hat in der Schweiz eine GmbH gegründet (entspricht der deutschen GmbH). Die GmbH vermietet Ferienwohnungen, die in der Schweiz liegen. Die Geschäftsräume der X-GmbH befinden sich auch in der Schweiz. A ist als Geschäftsführer bei der X-GmbH angestellt. Er befindet sich an 186 Tagen im Jahr in der Schweiz. An 20 Tagen übernachtet er in der Schweiz im Hotel und fährt nicht nach Deutschland zurück.
Er erhält ein angemessenes Gehalt von 10.000€ im Monat. Davon wird von der X-GmbH 5% Quellensteuer einbehalten.
Aus der Vermietung der Ferienwohnungen erzielt die X in 2023 laut Schweizer Steuerrecht 250.000 € Gewinn. Nach deutschem Recht hätte sich ein Gewinn von 350.000 € ergeben.
Irgendwas lief noch mit Kosten über 50.000 € bezüglich der Ferienwohnung GmbH in der Schweiz.
Teil II) 20 Punkte (15a EStG)
KG mit 3 Beteiligten, die Grillbedarf verkauft und regelmäßig Grillfeste veranstaltet, um ihre Produkte zu vermarkten.
Die Gesellschafter besitzen je 2 Kapitalkonten. Kapital I bildet die Beteiligungsquote ab. Auf Kapital II werden der Gewinn- und Verlustanteil, Entnahmen und Einlagen erfasst.
A, B und C
A ist Komplementär zu 60 %. B und C sind jeweils Kommanditisten zu 20 %. Ihre Einlage beträgt 20.000 €.
B erhält für Ihre Tätigkeit bei der KG eine angemessene Tätigkeitsvergütung von 3.000,00 € im Monat.
Da die KG sich vergrößern möchte, legt B ein in 2017 von ihr erworbenes Grundstück gegen Kapital II ein. Das Grundstück hatte bei Anschaffung 50.000,00 € gekostet. Der TW zum Einlagezeitpunkt am 28.02.2022 beträgt 80.000,00 €.
Da der Platzbedarf der KG immer weiter Steigt, verkauft die KG das Grundstück am 30.11.2022 für 100.000,00 € und erwirbt ein neues Grundstück.
Die KG erzielt in 2021 einen Verlust von 150.000,00 €. Zum 31.12.21 wurde vom Finanzamt der ausgleichsfähige Verlust von 10.000,00 € gesondert festgestellt.
C verkauft seine Beteiligung am 1.09.2022 an B für 50.000,00 €. Die Eintragung der erhöhten Haftsumme erfolgt ebenfalls am 01.09.2022.
Am 20.10.2022 erfüllt sich B einen Traum und kauft sich einen Sportwagen für 80.000,00 € über das Konto der KG. Den Preis entnimmt sie aus ihrem Kapitalkonto.
In der Zeit vom 01.01-31.08.2022 erzielt die KG einen Gewinn von 50.000,00 €. Dieser wurde den Kapitalkonten zugerechnet.
Vom 01.09-31.12.2022 wurde ein Verlust von 50.000,00 € erzielt.
Vereinfachte Bilanz zum 01.09.2022:
Aktiva:
- Grundstück 000
- Sonstige Aktiva 000,00
Passiva:
- Kapital I A 000
- Kapital I B, C 000
- Kapital II A -60.000
- Kapital II B 000
- Kapital II C -20.000
Sonstige Passiva 310.000
Aufgabe:
Ermitteln Sie die Einkünfte von B in 2022.
Teil III Gewerbesteuer Punkte 25-30;
Leider auch nicht mehr im Kopf wie die Aufgabe genau war. Weiß lediglich noch ein paar Punkte die hier dran kamen.
Thema war aber hier das eine neue Firma gegründet wurde. Hierfür wurde ein Grundstück angemietet ab März 2022 und lediglich Vorbereitungstätigkeiten vorgenommen. Ab April ist der Unternehmer dann erst am Markt aufgetreten und hat seine Tätigkeit gewerbesteuerlich begonnen.
Es waren sehr viele bilanzielle Korrekturen notwendig um auf den handelsrechtlichen Gewinn zu kommen.
Diese wurden dann oft durch Hinzurechnungen und Kürzungen korrigiert.
Darunter waren Beteiligungserträge, Zinsen aus verschiedenen Quellen und Mieten für unbewegliche und bewegliche Wirtschaftsgüter.
Teil IV KöSt 10-15 Punkte
In der KöSt Klausur war eine GmbH gegeben. Diese hatte einen Jahresüberschuss von 100.000,00 €
Es sollte auf folgende Punkte eingegangen werden.
- Kauf einer Beteiligung sowie erhaltenen Dividenen
- Spenden (sowohl politische als auch an gemeinnützige Vereine)
- Körperschaftsteuervorauszahlungen
Mehr habe ich leider nicht mehr im Kopf.
Tag 3 - Buchführung und Bilanzierung:
Teil I Buchführung 49 Punkte:
Einzelunternehmer (A), der verschiedene Sachverhalte erläutert haben möchte.
TZ I)
A hat ein Grundstück mit Gebäude gekauft für seinen Betrieb. Auf dem Gebäude stockt er noch ein Stockwerk auf.
Das Gebäude kostet 500.000,00€ (20 % Bodenanteil).
Den aufgestockten Teil bucht er ebenfalls im Betriebsvermögen. A möchte möglichst hoch abschreiben. Der neu gebaute Teil wird an eine Privatperson vermietet.
Die Kosten lagen unter 3.000,00 €/qm.
Teil II Buchführung 34 Punkte:
A ist 100% Gesellschafter-Geschäftsführer der A-GmbH (GmbH).
Am 01.07.2022 gründen A und die A-GmbH die A GmbH & Co. KG (KG) an der die A-GmbH als Komplementär zu 50% beteiligt ist und A als Kommanditist zu 50%.
A legt 500.000 € in bar ein.
Die A-GmbH legt ein Grundstück mit Teilwert von 500.000€ als Einlage ein.
Die A-GmbH erhält aus der KG einen Gewinnanteil von 80%. A lediglich 20 %. Die abweichende Gewinnverteilung wird aufgrund der höheren Haftungsrisiken der A-GmbH begründet. Angemessen wäre eine Verteilung von 65/35.
A vermietet ein Grundstück mit Gebäude an die KG.
A wird neben seiner GF-Tätigkeit für die A-GmbH für die er angemessene 10.000 € erhält. Die A-GmbH ist der GF der KG und diese wird von A ebenfalls übernommen. Er erhält hierfür zusätzlich angemessene 5.000,00 € pro Monat. Die KG zahlt der GmbH die 5.000,00 € monatlich.
Der Buchhalter der GmbH erstellt folgende vorläufige Eröffnungsbilanz der KG. In der GmbH bucht er das Grundstück gegen SBE.
Bank 500.000 und Gebäude 200.000 an Kapital GmbH 200.000 und Kapital A 500.000
Hier waren zusätzlich dann noch die vorläufigen Bilanzen der GmbH und KG zum 31.12.2022 gegeben, sowie der jeweils vorläufige Jahresüberschuss.
Aufgabe:
Ermitteln Sie das Ergebnis aller Beteiligten.
Erstellen Sie die Eröffnungsbilanz der KG.
Erstellen Sie alle Schlussbilanzen.
Teil III Buchführung 15 Punkte:
Die ABC-OHG besteht je zu 1/3 aus A, B und C. In 2022 erzielte die Firma einen Gewinn 300.000 €, der jeweils dem Kapitalkonto der Gesellschafter gutgeschrieben wurde.
In den Wirtschaftsgütern der OHG stecken keine stillen Reserven. Die Buchwerte betragen 1,2 Mio. Der TW beträgt 2,1 Mio.
B vermietet zusätzlich ein privates Grundstück mit Gebäude an die OHG für 2.000,00 €. Die Kosten ohne AfA belaufen sich auf 500,00 € monatlich. Das Gebäude wurde bisher mit 200.000 € abgeschrieben. Die AHK für den Boden lagen bei 100.000€. Die AHK für das Gebäude lagen bei 700.000,00 €.
Der Teilwert zum 30.03.2022 beträgt für das Gebäude 800.000 € und für den Boden 200.000 €.
Am 30.03.2022 ist B verstorben. Erben sind seine Töchter T und L. Laut seinem Testament soll seine Tochter T die Firma weiterführen. Die anderen Gesellschafter A und C stimmen diesem zu.
T und L einigen sich, den Erblass wie folgt zu verteilen. Das Gesamtvermögen beträgt 2,8 Mio.
T erhält den Mitunternehmeranteil im Wert von 600.000,00
Das Grundstück (SBV) 1.000.000,00
L erhält das restliche Vermögen 1.200.000,00
Sowie eine Ausgleichzahlung von T an L 200.000,00
T vermietet das Grundstück weiter an die OHG.
Aufgabe:
Ermitteln Sie die Einkünfte von A, B, C und T in 2022.
Erstellen Sie, falls notwendig, alle Ergänzungs- und Sonderbilanzen.
Die Schlussbilanz der OHG muss nicht erstellt werden.
Prüfung 2023
2. Prüfungskandidat
Tag 1
AO
ESt-Erklärung 2021 trotz mehrfacher Aufforderung und Androhung Verspätungszuschlag erst ca. 6 Monate nach verlängerter Abgabefrist (coronabedingt) eingereicht (in der Zwischenzeit auch Androhung Schätzung). Bescheid erklärungsgemäß zur Post.
Bekanntgabe nach § 122 Abs. 2 Nr. 2 AO, § 108 Abs. 3 AO.
Im Bescheid Verspätungszuschlag gegen beide Ehegatten festgesetzt.
Einspruch von Ehefrau ca. 1 Woche nach Fristablauf gegen Zwangsgeldfestsetzung
Begründung:
Ehefrau erzielt keine Einkünfte, somit kann auch gegen sie kein Zwangsgeld festgesetzt werden. Ihr ist bekannt, dass die Einspruchsfrist bereits abgelaufen ist. Sie war aber mit ihrem Mann im Urlaub in der Zeit der Bekanntgabefiktion und als sie zurückkamen, lag Bescheid über anderer Post (ggf. Durchbrechung Bekanntgabefiktion). Sie hat in der Zeitung gelesen, dass dann Bekanntgabe am Tag der Rückkehr (in diesem Fall wäre Einspruch rechtzeitig). Sollte sie sich täuschen, dann bittet sie um Fristverlängerung.
Ablehnungsbescheid gegen Einspruch Ehefrau:
- Nicht fristgerecht, deswegen Einspruch unzulässig. Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand kann nicht gewährt werden (Rechtsbehelf etc. jew. Enthalten)
Ca. 2 Monate nach Bekanntgabe stellt Ehemann Antrag auf Änderung.
Begründung:
Seine Ehefrau habe gemeinsam mit deren Schwester in 2021 ein vermietetes Gebäude geerbt, daraus ist ein Verlust i. H. von ca. xx.xxx,xx € erzielt worden, ihm war nicht bewusst, dass dieser in der ESt-Erklärung zu berücksichtigen war, da er dachte, dass die Erbengemeinschaft diesen versteuert. Er bittet um Berücksichtigung.
Ablehnungsbescheid gegen Einspruch Ehemann:
Einspruchsfrist abgelaufen, § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO findet keine Anwendung, weil grob schuldhaft.
Eheleute wurden bisher steuerlich nicht vertreten, gingen aber mit beiden Ablehnungsbescheiden und ESt-Bescheid zum StB.
Aufgabe:
- War Ablehnungsbescheid verfahrensrechtlich zutreffend (Einspruch Ehefrau)?
- Wurde Verspätungszuschlag zutreffend i. H. von 189 € festgesetzt, also dem Grunde und der Höhe nach?
- Besteht Möglichkeit, den Verlust aus Erbengemeinschaft zu berücksichtigen?
USt
Angerer hat Landmaschinen veräußert
Josef Bauer war Bauer unter Anwendung § 24 UStG
Aufgabe:
Stellungnahme zu Angerer und Josef Bauer (nicht Unternehmereigenschaft)
Einzelsachverhalte:
- U aus Österreich hat mit Angerer vereinbart, dass dieser auf Provisionsbasis 2 Schlepper veräußert (Kommissionsgeschäft).
1 Schlepper wurde veräußert, der andere nicht, deswegen von U wieder abgeholt. Erstellung Gutschrift durch Angerer.
- Pensionär hat bei Angerer Aufsitzrasenmäher bestellt für 3.570 €, da dieser diesen nicht vorrätig hatte, bestellt Angerer bei U in Tschechien, Spediteur aus Tschechien, beauftragt von Angerer, transportierte Rasenmäher direkt zu Pensionär.
- Geschäftsvorfälle Bauer (habe ich nicht bearbeitet, da Zeit aus, aber grob)
- Halle vor 2 Jahren erworben, vollständig durch Brand zerstört. Erstattung Versicherung
- Vermietung Ferienwohnung
- 1 Schlepper gekauft von Angerer, Mietkauf (Schlepper aus Kommissionsgeschäft)
- Alter Schlepper an anderen Landwirt veräußert
ErbStG
F starb am 1.7.2022. Er hat Freund Fabio zum Alleinerben eingesetzt. F hatte Wohnsitz im Inland, war nicht verheiratet und hatte einen leiblichen Sohn.
Der Sohn hat seinen Pflichtteilsanspruch nicht geltend gemacht, da er aus Lebensversicherung 600.000 € erhalten hatte.
Fabio wurde durch Erblasser bereits 1 Jahr zuvor mit EFH beschenkt (fremdvermietet). Es wurde keine Schenkungsteuererklärung abgegeben.
Im Nachlass befand sich EU mit einem bebauten Grundstück und einem unbebauten Grundstück. Jegliche Grundbesitzwerte waren angegeben sowie Wert EU festgestellt durch Gutachten ca. 600.000 € (lt. Hinweis würde vereinfachtes Ertragswertverfahren nicht zu geringerem Wert führen).
Im Testament wurde geregelt, dass 2 AN des Erblassers (Ehegatten) jeweils eine lebenslängliche Rente von jeweils 500 € erhalten. Im Falle Erwerbsunfähigkeit erhöht sich Rente auf 1.000 € für Erwerbsunfähigen (Ehegatte durch Autounfall vor Tod des Erblassers erwerbsunfähig).
Substanzwert wurde zutreffend ermittelt. Nachfolgende SV sind bisher nicht berücksichtigt, es wurde kein Zwischenabschluss erstellt:
- Forderung gegen Fabio i. H. von ca. 80.000 €. Darlehen von ca. Mitte 2021 wurde Anfang 2022 vor Tod des Erblassers zurückbezahlt.
- Im BV Pkw aktiviert, der ausschließlich privat genutzt wurde. AfA vorgenommen 2022 i. H. von ca. 10.000 €. Pkw durch Totalschaden wegen Autounfall wertlos. Versicherungsentschädigung ca. 70.000 €.
- Grundbesitzwert bebautes Grundstück 000 €
- Grundbesitzwert unbebautes Grundstück 000 €
Wurde vermietet, Erblasser hatte Bebauungsabsicht
- Gewinn für letzte 5 Jahre angegeben
Fabio führt EU weiter.
Ermitteln Sie die festzusetzende Erbschaftsteuer für Fabio (kein Hinweis, dass Antrag § 13a Abs. 10 ErbStG nicht gestellt wurde).
Tag 2
Teil 1 Internationales Steuerrecht
X, Wohnsitz im Inland, Alleingesellschafter und GF F-GmbH mit Sitz in Schweiz (Niedrig-Besteuerungsland)
- Brutto Jahreslohn angemessen ca. 100.000 €
- Grenzgänger, ca. an 20 Tagen in Schweiz übernachtet
- Dividende Beschlussfassung 2022 ca. 100.000 €
- Unentgeltliche Überlassung Fewo durch GmbH, deren Zweck es ist, Vermietung von Fewo
- Durch X an ca. 50 Tage in 2022 genutzt
- Rest Leerstand, Vorbehalt für X
- Fewo verursachte Kosten i. H. von 50.000 € in 2022 durch Vermietung; erzielbare Einnahmen pro Tag 100 €
Teil 2 GewSt (25 Punkte)
- Aufnahme gewerbliche Tätigkeit 01.03.2022
Auftreten nach außen 01.04.2022
(Problem Beginn GewSt-Pflicht)
- Eigenes Grundstück für gewerbliche Zwecke verwendet ab 01.03.2022
- Diverse Schuldzinsen
- Miete bebautes Grundstück 30.000 € pro Monat, davon 500 € Aufzug und 2.000 € Wasser, Strom
- Beteiligung GmbH 17 %, GA in 2022 x €
- Diverse Korrekturen Ausgangsgröße
KSt
Ermittlung zvE, steuerl. ELK
An einzelne SV erinnere ich mich leider nicht
Es gab vGA + vE, div. außerbilanzielle und div. Korrekturen innerhalb Bilanz.
Keine Besonderheiten wie Organschaft oder Dreiecksgeschäfte
PersG
- GmbH & Co KG
- Komplementär GmbH beteiligt 40 %
- 3 Ges.Kommanditisten mit jeweils 20 %
- In 2022 entgeltlicher Erwerb eines MU-Anteils
- Durch MU (Anwachsung) kein lästiger Gesellschafter
- In AV und UV keine stillen Reserven
- Haftsumme jeweils 50.000 €
- Entnahme 220.000 € durch Kommanditisten
- Für Erwerb Pkw in 2022 eine Entnahme
- Kapitalkonto 105.000 €
Tag 3
Teil 1
Stellungnahme Handels- und Steuerrecht, keine degressive AfA, Grenze § 7g EStG überschritten, keine latenten Steuern (EU)
1) Erwerb bebautes Grundstück 2021, Aufstockung in 2022 um 1 zu fremden Wohnzwecken vermietete Wohnung
2) Aktien 200 Stück für 20.000 € + 200 € NK zur lfr. Kapitaleinlage in 2022 erworben
AG + EK-Erhöhung durch Einlage, 200 Bezugsrechte dadurch erhalten, die sodann direkt wieder veräußert wurden
3) Forderung 59.500 € mit 3 % PWB
- 1 Forderung ca. 2.380 € gegen Kosmetikstudio wegen mangelhafter Lieferung nur mit Zahlung von 80 % zu rechnen
- 1 Forderung ca. 5.950 € gegen Tattoostudio, das in 12/2022 eidesstattliche Versicherung über Vermögenslosigkeit abgegeben hat
4) E-Auto in 2022 erworben, ausschließlich betriebliche Nutzung
- 7g-AfA in Anspruch genommen
Teil 2
GmbH & Co. KG
- GmbH beteiligt
- Kommanditist R
Aufgabe:
Stellungnahme zu KG, GmbH und R
Erstellung Bilanzen 01.07.2022, 31.12.2022
Ermittlung JÜ, zvE GmbH, Ermittlung + Gewinnverteilung KG
- Gründung 01.07.2022
- R bringt 300.000 € in bar
- GmbH legt Grundstück TW 600.000 € ein und Darlehen 300.000 € (falsch gebucht gewesen)
- Gewinnverteilung nicht nach Anteilen, sondern GmbH ca. 75 % und R 25 %
Angemessene Gewinnverteilung GmbH 60 % und R 40 %
- R ist Alleingesellschafter + GF der GmbH
Teil 3
An PersG (ich meine OHG) waren A, B und C jeweils zu 1/3 beteiligt.
B starb in 2022. Zum Nachlass gehörte OHG-Anteil inkl. SBV (bebautes Grundstück), Wert 1,6 Mio. €, sowie div. PV im Wert von 1,2 Mio. €.
Erben wurden seine beiden Töchter zu je 50 %. Allerdings darf nur Tochter Lea in Gesellschafterstellung nachrücken. Lea übernahm OHG-Anteil und andere Tochter PV (Erbauseinandersetzung innerhalb von 6 Monaten nach Tod). Lea zahlt aus PV Ausgleichszahlung i. H. von 200.000 €.
GW im SBV befindl. bebautes Grundstück ca. 880.000 €.