Welche Voraussetzungen bestehen?

Steuerberater wird nur, wer die Steuerberaterprüfung besteht. Vorher musst du berufspraktische Erfahrung im steuerlichen Bereich nachweisen. Wie lange, hängt von deiner Vorbildung ab – die Spanne reicht von zwei bis acht Jahren:

Wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium (oder anderes Studium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung), Regelstudienzeit mindestens 4 JahreZwei Jahre
Dasselbe Studium mit einer Regelstudienzeit unter 4 JahrenDrei Jahre
Geprüfter Bilanzbuchhalter oder SteuerfachwirtSechs Jahre
Finanzverwaltung: Beamter des gehobenen Dienstes oder vergleichbarer Angestellter – als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger StellungSechs Jahre
Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf – oder eine andere gleichwertige VorbildungAcht Jahre

Gerechnet wird von der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit im steuerlichen Bereich bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung – maßgeblich ist die Einstellung laut Arbeitsvertrag. Frühestens beginnt die berufspraktische Zeit mit dem Abschluss deines Studiums oder deiner Ausbildung.

Ist das gesetzlich geregelt?

Ja, in § 36 StBerG. Drei Punkte daraus werden gern übersehen:

16 Wochenstunden (Abs. 3)

Die praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken. Teilzeit ist also möglich – unterhalb dieser Grenze zählt die Zeit nicht.

Gleichwertige Vorbildung (Abs. 2 Nr. 1)

Neben der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf genügt auch eine andere gleichwertige Vorbildung. Wenn dein Abschluss nicht klassisch kaufmännisch ist, lohnt die Nachfrage bei deiner Kammer.

Amtlicher Vordruck (Abs. 4)

Die Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen des amtlichen Vordrucks zu erbringen. Formfreie Bescheinigungen des Arbeitgebers reichen nicht.

Wer ist zuständig?

Die Teilnahme an der Prüfung musst du schriftlich beantragen, grundsätzlich bei der zuständigen Steuerberaterkammer. Davon gibt es zurzeit 21 – zuzüglich der Bundessteuerberaterkammer mit Sitz in Berlin. Die Zuständigkeit richtet sich jeweils nach der Region. Die einzelnen Kammern informieren auch selbst über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung:

Berlin (Berlin-Tiergarten)
Brandenburg (Potsdam)
Bremen (hanseatische Kammer)
Düsseldorf
Hamburg
Hessen (Frankfurt am Main)
Köln
Mecklenburg-Vorpommern (Rostock)
München
Niedersachsen (Hannover)
Nordbaden (Heidelberg)
Nürnberg
Rheinland-Pfalz (Mainz)
Saarland (Saarbrücken)
Sachsen (Leipzig)
Sachsen-Anhalt (Magdeburg)
Schleswig-Holstein (Kiel)
Stuttgart
Südbaden (Freiburg im Breisgau)
Thüringen (Erfurt)
Westfalen-Lippe (Münster)

In einigen Bundesländern – etwa in Baden-Württemberg und NRW – haben die Kammern eine gemeinsame Stelle für die Verwaltung und Durchführung der Prüfung geschaffen. Dort findest du auch die Vordrucke zur Prüfungszulassung: steuerberaterpruefung-bw.de und steuerberaterpruefung-nrw.de.

Bis wann muss die Zulassung beantragt sein?

Grundsätzlich bis Ende April des Prüfungsjahres.

Unser Rat: Stell die Unterlagen für den Antrag – Zeugnisse und die Bescheinigung über die berufspraktische Zeit – frühzeitig zusammen. Bleiben Fragen zur Zulassung offen, unterstützen wir unsere Kursteilnehmer gerne mit Rat und Tat.

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