Die Mündliche Prüfung

Der letzte Schritt zu Ihrem Ziel Steuerberater heißt "Mündliche Prüfung".

Wie läuft die mündliche Prüfung ab?

Die mündliche Steuerberaterprüfung unterscheidet sich vom schriftlichen Examen. Dieser Teil der Prüfung besteht aus insgesamt sieben Blöcken à ca. 20 Miunten. Im ersten Block muss ein Kurzvortrag gehalten werden. In den anschließenden sechs Fragerunden werden Fragen quer Beet aus dem Prüfungsgebiet der Steuerberaterprüfung gestellt.

Offiziell ist jeder dieser sieben Blöcke gleich gewichtet. Unserer Erfahrung nach bestätigt sich allerdings ein alter Grundsatz: Es gibt keine zweite Chance für den ersten Eindruck! Bezogen auf die mündliche Prüfung bedeutet dies, dass vor allem der Kurzvortrag entscheidend für das Bestehen dieses Prüfungsabschnitts ist.

In der Regel sind Sie am Tag der mündlichen Prüfung nicht alleine, sondern die Prüfung findet meist mit drei bis vier Prüflingen gemeinsam statt.

Den Kurzvortrag hält jeder Teilnehmer alleine, die anschließenden Fragerunden finden in der Gruppe statt. Insgesamt wird die Prüfung von sechs Prüfern (Prüfungskommission) durchgeführt. Diese gestalten die Prüfungsfragen relativ frei. So hat es zum Beispiel jeder Prüfer selbst in der Hand, wer von den Prüflingen welche Frage gestellt bekommt und ob sich ein Prüfungsdialog zwischen Prüfer und Prüflingen entwickelt oder ob einfach linear Fragen gestellt werden, die möglichst kurz per Definition zu beantworten sind.

 

Was bedeutet Kurzvortrag?

Zu Beginn der Prüfung erhält man eine Liste mit drei Themen zur Auswahl. Man hat anschließend 30 Minuten Zeit einen Kurzvortrag zu einem dieser drei Themen vorzubereiten. Dieser Vortrag sollte möglichst genau 10 Minuten dauern. Medien können nicht eingesetzt werden. Der Vortrag wird von der sechsköpfigen Prüfungskommission gehalten.

Wie wird das Ergebnis der mündlichen Prüfung gewichtet?

Das Ergebnis der mündlichen Prüfung ist gleichwertig zum Ergebnis der schriftlichen Prüfung. Man kann hier also eine „schlechte“ Note aus dem schriftlichen Teil des Examens mühelos ausgleichen.

Wer insgesamt aus beiden Prüfungen einen Schnitt von 4,15 oder besser erreicht, besteht die Prüfung und kann im Anschluss zum Steuerberater bestellt werden.

Wie hoch sind die Erfolgschancen bei der mündlichen Prüfung?

Im Gegensatz zum schriftlichen Teil der Prüfung, sind die Erfolgsquoten bei der mündlichen Prüfung erfreulicherweise relativ gut: Im Durchschnitt bestehen ca. 90 % der Teilnehmer die mündliche Prüfung. Die Quote schwankt aber je nach Bundesland. Auch hier gilt (vor allem bei etwas schlechteren Ergebnissen in der schriftlichen Prüfung): Eine gute Vorbereitung ist für den Erfolg der Prüfung unabdingbar.

Welche Prüfungsfelder umfasst die mündliche Prüfung?

Die Prüfungsfelder (gilt auch theoretisch für die schriftliche Prüfung) sind nach § 37 Abs. 3 StBerG:

  1. Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
  2. Steuern vom Einkommen und Ertrag,
  3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
  4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
  5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
  6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
  7. Volkswirtschaft,
  8. Berufsrecht.

Es werden regelmäßig nicht alle Felder abgefragt, sondern nur Teile davon. Welche das sind, kann man im Vorfeld leider nicht sagen.