Steuerberater kann nur werden, wer eine Prüfung (sog. Steuerberaterprüfung) besteht. Vor Ablegen dieser Prüfung muss eine berufspraktische Erfahrung im steuerlichen Bereich nachgewiesen werden, d. h. man muss eine gewisse Zeit im steuerlichen Bereich beruflich tätig gewesen sein. Die Dauer, wie lange man vor dem Ablegen der Prüfung beruflich tätig sein muss, beträgt zwischen zwei und acht Jahren und richtet sich nach der Vorbildung. Die notwendige Dauer der berufspraktischen Zeit lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Gerechnet wird von der Aufnahme der beruflichen Tätigkeit (Einstellung laut Arbeitsvertrag maßgeblich) im steuerlichen Bereich bis zum Beginn der schriftlichen Prüfung. Die berufspraktische Zeit kann frühestens mit Abschluss des Studiums oder der Ausbildung beginnen.